Anspruchnahme von Verhinderungspflege für pflegende Angehörige und Partner
Gäste mit einer Pflegestufe können die Verhinderungspflege in Höhe von 1685,00€ und mit 50% Kurzzeitpflege bis 2528,00€ in Anspruch nehmen. Ab 1.7.2025 können Sie den Gesamtbeitrag von 3539€ in Anspruch nehmen.Auch die Entlastungsleistungen können Sie grundsätzlich bei uns einsetzen. Wir informieren Sie gerne.
Weitere Infos zu Leistungen und Preise.
Pflegende erhalten durch die Verhinderungspflege finanzielle Unterstützung um sich Urlaub von der Pflege leisten zu können. Beantragen müssen Sie dies bei Ihren Krankenkassen, grundsätzlich ist es aber ein Rechtsanspruch.
Inanspruchnahme der Verhinderungspflege: Vordruck als PDF-Datei
Weitere Informationen zur Verhinderungspflege:
Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege)
bundesgesundheitsministerium.de
Ausführliche Informationen erhalten Sie zu diesem Thema aber auch zu allen anderen Themen die einen Pflegehaushalt beschäftigen von den örtlichen Pflegestützpunkten. Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet und bieten Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung. Wenn Sie selbst pflegebedürftig sind oder pflegebedürftige Angehörige haben, erhalten Sie im Pflegestützpunkt alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen. Nehmen Sie die Beratung durch die Pflegestützpunkte in Anspruch. Die Mitarbeitern helfen Ihnen immer gerne weiter.
Wo Sie den geeigneten Pflegestützpunkt finden:
In Ihrem örtlichen Rathaus oder auf Ihrem Landratsamt werden Sie gerne an die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes weitervermittelt.
Oder unter:
http://gesundheits-und-pflegeberatung.de/Pflegestutzpunkte/pflegestutzpunkte.html